Mobiles GPS: Schaufensterbummel für Langfinger ist nicht versichert.

Wer derzeit mal einen kleinen Spaziergang über große Parkplätze oder durch kleine Seitenstraßen macht, findet viele Ostereier: Hinter vielen Windschutzscheiben prangt nicht nur die Halterung für ein mobiles Navigationssystem, sondern es ist oft auch das GPS-Gerät selbst noch eingesteckt. Unverständlich, da dies auf Langfinger wie ein Schaufensterbummel wirken muß, bei dem man schon von weitem lohnende Beute ausmachen kann, ohne erst verdächtig nah ans Auto rangehen zu müssen. — Aber die Versicherung findet das gar nicht gut…

Die Dekra weist in einer Pressemitteilung auf ein Urteil des Landgerichts Hannover hin (Az.: 8S17/06), daß dies grob fahrlässiges Verhalten sei — und demnach ohne Versicherungsschutz. Dies gelte auch auf privaten Stellplätzen und besonders über Nacht. In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, daß mobile Navigationsgeräte und Mobiltelefone ohne besondere Vereinbarung in der Kfz-Versicherung nicht als versichertes Zubehörteil anzusehen seien (lt. §12 Abs. 1 AKB).

Neben dem Verlust des Gerätes sollte man auch an den “Kollateralschaden” denken: Aufbruchschäden wie kaputte Schlösser oder zerschlagene Seitenfenster verursachen weitere Kosten. Vielleicht sollte man dies schon beim Kauf berücksichtigen: Entweder ein (mehr oder weniger) fester Einbau, Abdeckung bei Nichtbenutzung oder am besten so klein und leicht, daß man das Navigationsgerät mitnehmen kann — eventuell sogar mit speziellen Funktionen für Fußgänger, z. B. mit Touristeninformationen.

 

 

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