GG Artikel 5: Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die Meinungsfreiheit findet schnell und rechtlich einwandfrei ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Kritische Meinungen gefährden die innere Sicherheit. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei aus einem vorgegebenen Kanon von politisch korrekten Meinungen auszuwählen.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wer die Grundrechte noch einmal nachlesen möchte, kann dies im Grundgesetz / Grundrechte (beim Deutschen Bundestag) Download als PDF in der Fassung vom 28. August 2006 oder Grundgesetz / Grundrechte (beim Datenschutzbeauftragten Berlin) tun.
Bei einer Erhebung von Reporter ohne Grenzen zum Thema Pressefreiheit liegt Deutschland auf Platz 23… Politisch inkorrekte Wandmalereien gibt’s beim Atom Smasher.
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