“Subscribe to Comments” als Abmahnproblem [Kommentar]

Gerade lese ich im Upload-Magazin den Beitrag “WordPress-Plugin ‘Subscribe to Comments’ als Abmahnproblem” — und kann es gar nicht glauben: Dem Autor ist eine Abmahnung ins Haus geflattert, weil die automatische Benachrichtigung die Bereiche “Werbung” und “Spam” berühre. Knackpunkt sei demnach, daß man bei diesem speziellen Plugin einfach eine E-Mail-Adresse eingeben könne, ohne Überprüfung auf die wahre Identität. — Der Blogger hat das Plugin erstmal deaktiviert, und auch ich ziehe es in Erwägung

Immer wieder fällt auf, daß im “Land der Dichter und Denker” Recht ad absurdum geführt wird, nicht zuletzt aufgrund der Unkenntnis technischer Zusammenhänge und der übertriebenen Auslegung theoretischen Mißbrauchs. Spam kommt in der Regel von Bot-Netzen, die Millionen von E-Mails pro Tag absetzen, nicht von einer Kommentar-Benachrichtigung, die selten über ein Dutzend Mails hinaus kommt.

Die — auch kontroverse — Diskussion ist ein wichtiger Bestandteil einer Kultur und eines Rechtssystems, daß von sich behauptet, für “Meinungsfreiheit und Pressefreiheit” einzustehen (Artikel 5 GG). Es kann nicht sein, daß zum Lesen eines Kommentars ein Vertragswerk vonnöten sein soll und damit eben diese Rechte klammheimlich auf dem Verwaltungswege de facto abgeschafft werden.

Ich hoffe, daß sich auch hier die Vernunft durchsetzt wie bei den Staatsanwälten, die sich nicht mehr ohne weiteres zum Gehilfen der Musikindustrie machen lassen oder Gerichten, die Abmahnungen nach Art des Herrn G. nicht mehr unterstützen.

1 Comment

Other Links to this Post

  1. Oberlehrer (Thorsten Luhm) — 17. October 2008 @ 10.30

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Leave a comment